Kreisverband ER/ERH
 
   

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herzlich willkommen auf den Seiten der Arbeitnehmer-Union (CSA) Erlangen / Erlangen-Höchstadt


                      Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich sehr, Sie auf den Seiten der CSA ER/ERH begrüßen zu können. Die CSA versteht sich als das soziale Gewissen der CSU. Als Denkfabrik für die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es uns ebenso ein Anliegen, die sozialen Belange aller Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen. Wir hinterfragen aktiv die Probleme der Generationengerechtigkeit, der sozialen Sicherungssysteme vor dem Hintergrund der demographischen Faktoren und setzen uns intensiv für die Förderung von Familien mit Kindern ein.
Bitte nutzen Sie diese Seiten zur Information über unsere Arbeit.
Ich würde mich freuen, Sie als aktives Mitglied in unserer Gemeinschaft begrüßen zu können.

Ihr
Gerhard Schlee
Kreisvorsitzender

 


Die CSA begrüßt Konjunkturpaket II

Die CSA mit ihrer Landesvorsitzenden, Dr. Gabriele Stauner, MdEP begrüßt die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Konjunkturpaket II , insbesondere die Maßnahmen zur Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien und zur Beschäftigungssicherung und Qualifizierung.

Entlastungen:
Danach soll die Einkommenssteuer sinken, besonders stark für die unteren Einkommen. Rückwirkend zum 1. Januar soll der Grundfreibetrag um 170 Euro steigen, zum 1. Januar 2010 noch einmal um 170 Euro. Mit einer Korrektur der Steuertabelle soll der so genannten kalten Progression entgegengewirkt werden, die dazu führt, dass von Lohnerhöhungen häufig wenig übrig bleibt. Daneben werden die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent gesenkt - und zwar paritätisch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Familien erhalten für jedes Kind einmalig einen Kinderbonus von 100 Euro. Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten ab Juli eine höhere Förderung für die Kinder.

Beschäftigungsicherung und Qualifizierung:
Kurzarbeit vor Entlassungen lautet das Prinzip, das es Unternehmen erleichtern soll, ihre Fachkräfte auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiter zu beschäftigen. Dafür übernimmt der Bund die Hälfte der von den Unternehmen für die Kurzarbeiter allein zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge. Zudem stehen für die Jahre 2009 und 2010 zusätzlich über zwei Milliarden Euro für Fortbildung und Qualifizierung bereit. Dafür sowie für zusätzliche Vermittlung und Betreuung erhalten die Arbeitsagenturen 5.000 neue Stellen.

Unter folgenden Links finden Sie aktuelle Informationen rund um das beschlossene Konjunkturpaket II zu Ihrer Verwendung:


Zusammenfassung der Beschlüsse:    http://www.csu.de/dateien/partei/dokumente/090114_konjunkturpaket2.pdf

CSU-topaktuell:   http://www.csu.de/dateien/partei/ta/02_konjunkturpaket2.pdf

Beispiele für Entlastungen:  http://www.csu.de/dateien/partei/dokumente/091013_konjunkturpaket_entlastungen.pdf


  Pressemitteilung

 

Die neue Umweltprämie - eine Maßnahme gegen Luftverschmutzung und für die Automobilkonjunktur


Datum: 27.1.2009

Heute hat das Kabinett die Ausgestaltung der am 14. Januar 2009 beschlossenen Umweltprämie gebilligt. Die Maßnahme zielt in zwei Richtungen: Zum einen soll sie dazu beitragen, den Einbruch der Automobilkonjunktur infolge der Finanzkrise abzuschwächen. Zum andern wird durch den Ersatz hoch emittierender Altfahrzeuge, die höchstens die Emissionsanforderung von Euro 2 erfüllen, durch moderne Fahrzeuge mit Euro 4 oder besser die Belastung der Luft mit klassischen, gesundheitsgefährdenden Schadstoffen gemindert.

Wichtig ist, dass das zu verschrottende Altfahrzeug mindestens neun Jahre alt ist und zuletzt ein Jahr auf den Antragsteller/-in zugelassen war. Die Prämie kann dann beantragt werden für den Kauf eines Neufahrzeugs bzw. eines höchstens ein Jahr alten, einmalig zugelassenen Jahreswagens.

Anträge können in Kürze ausschließlich auf dem Postweg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Die Antragsformulare müssen die Originalunterschriften von Antragsteller/in tragen. Folgende Nachweise und Unterlagen müssen beigefügt werden: 

 

  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde,
  • Verbindliche Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs auf dem Antragsformular, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Abs. 2 Altfahrzeugverordnung in Verbindung mit Anhang Nr. 4 einer Schredderanlage zugeführt wird,
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs,
  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine Werks­angehörige zugelassen war.


Anträge, für die nicht das vorgeschriebene Antragsformular verwendet wurde, die nicht die Originalunterschriften tragen oder die erforderlichen Nachweise bzw. Unterlagen nicht enthalten, werden nicht bearbeitet und zurück gesandt. Anträge können nicht per Fax oder Email gestellt werden.

Das Antragsformular steht in Kürze auf den Internetseiten www.bafa.de und www.bmwi.de/go/umweltpraemie zum Download bereit.

Hotline
Für Fragen zur Umweltprämie hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine neue Telefon-Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer

030 346 465470 (neu!)

(Für Anrufe auf diese Nummer fallen die üblichen Festnetzgesprächskosten an.)

stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab sofort montags bis donnerstags von 8.00 bis  20.00 Uhr und freitags von 8.00 - 14.00 Uhr zur Verfügung.